Gegendarstellung zur Veröffentlichung des KSC Hösbach zu unserem Sportler Karan Mosebach vom 02.12.2022
Am 02. Dezember 2022 hat der KSC Hösbach auf seiner Webseite Informationen zum Sportler Karan Mosebach veröffentlicht. Die Veröffentlichung hat in der Deutschen Ringer Community zu einer sehr einseitigen Meinungsbildung, gegen den ASV Schorndorf geführt. Am 26.11.2022 ging die Anzeige des KSV Hösbach e.V. per E-Mail bei RA I des DRB ein. Der KSV Hösbach e.V. brachte das Vorliegen einer möglichen Doppellizenzierung des Ringers Karan Mosebach zur Anzeige. Der Ringer Karan Mosebach soll am 25.12.2021 eine Lizenz für den KSV Hösbach e.V. unterschrieben haben.
- Zuvor am Donnerstagabend, den 24.11.2022, 48 Stunden vor dem Kampf gegen den KSC Hösbach wurden wir vom DRB-Ressortleiter, zunächst per Telefon, im Anschluss per Mail über eine mögliche Doppellizenzierung des Ringers Karan Mosebach informiert.
- Die Anzeige des KSC Hösbach ging also unmittelbar 2 Tage vor dem Auswärtskampf des ASV Schorndorf beim KSC Hösbach ein!
- Vom Ressortleiter des DRB wurde uns telefonisch eine unmissverständliche Empfehlung ausgesprochen den Sportler Karan Mosebach im Kampf gegen Hösbach nicht einzusetzen. Diese Empfehlung hat schlussendlich dazu geführt, dass wir schweren Herzens Karan Mosebach von der Wiegeliste gestrichen haben.
- Karan hat schon im letzten Jahr für uns gerungen.
- Es ist korrekt, dass der KSC Hösbach am 20.03.2022 beim ASV Schorndorf, den Startausweis eingefordert hat. Allerdings waren die Unterlagen, die uns eingereicht wurden, fehlerhaft und unvollständig, wie auch nun vom Rechtsausschuss I des DRB festgestellt wurde.
- Wir haben nach Empfang der o.g. Mail den KSC Hösbach darüber informiert, dass wir die Lizenzunterlagen von Karan bereits komplett beim DRB eingereicht haben und um dringende Rücksprache gebeten.
- Nachdem keine Rückmeldung durch den KSC Hösbach kam, haben unsere Vereinsfunktionäre, als auch der Sportler selbst, pro-Aktiv mit mehreren Top Funktionären des KSV Hösbach in Verbindung gesetzt um die Angelegenheit erneut abzustimmen. Der letzte Stand dazu „Man wolle sich beraten“.
- Auch haben wir den DRB an höchster Stelle über den Vorgang pro aktiv informiert. Hierzu gibt es Nachweise über den Schriftverkehr.
- Ein Austausch mit dem Ressortleiter der Bundesliga fand ebenfalls statt.
- Unmittelbar nach Ende der Wechselfrist am 31.05.2022 haben wir uns erneut bei zwei ranghohen DRB Funktionären erkundigt, ob vom KSC Hösbach ein Lizenzantrag für unseren Sportler Karan Mosebach eingereicht wurde. Dies wurde uns ebenso schriftlich verneint.
- Die Zuteilung der Lizenz durch den DRB und die schriftliche Zusage des DRB, dass nach Ende der Wechselfrist noch keine Unterlagen von Karan beim Verband eingegangen waren, haben schlussendlich dazu geführt, dass wir Karan in der Rückrunde eingesetzt haben.
- Wir verstehen nicht, dass hier trotz der o.g. Sachlage und des Informationsstandes des DRB, hier von seitens des DRB ein Fall eröffnet wurde und uns vorab schon eine klare Empfehlung gegen uns ausgesprochen worden ist. Natürlich muss man Anzeigen nachgehen, aber ebenso muss es aus unserer Sicht Fristen geben, an die sich jeder hält. Es kann nicht sein, dass nach einer Frist noch Lizenzen eingereicht werden.
Die ganze Sache objektiv und unabhängig von diesem Fall betrachtet, sind wir über die aktuellen Entwicklungen besorgt. Das hat nichts mit einem harmonischen und verständnisvollen miteinander zu tun, wie es die Vereine selbst propagieren. Der Protest gegen unseren Verein kürzlich, wegen dem Start mit nicht-korrekten Wettkampftrikots, war auch für uns ein Höhepunkt. Bei dieser Veröffentlichung geht uns ausdrücklich nicht um einen Fingerzeig in Richtung unserer Wettbewerber oder dem DRB. Wir wollen jedoch Transparenz schaffen. Wir sind uns bewusst, dass in dieser Saison auch von unserer Seite Fehler begangen worden sind. Doch auch an anderer Stelle werden Fehler gemacht, die Leidtragenden sind aber aus unserer Sicht immer die Sportler und die Vereine.
Kommentar verfassen